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Arbeitsstunden

Ein Verein, der von Mitgliedsbeiträgen allein lebt, wird teuer. Deshalb leistet bei uns jedes Mitglied ab 16 Jahren fünf Arbeitsstunden im Jahr — und die Wege dorthin sind vielfältiger, als die meisten denken.

Die Regel

Laut Satzung leisten alle Mitglieder ab 16 Jahren — ausgenommen Ehrenmitglieder — im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember fünf Arbeitsstunden für den Verein.

Wer diese Stunden nicht oder nur teilweise erbringt, zahlt am Jahresende je offener Stunde derzeit 15 €.

Was als Arbeitsstunde zählt

  • Frühjahrsputz auf der Anlage
  • Anlage winterfest machen
  • Kuchen- und Salatspenden bei Veranstaltungen
  • Jugend- oder Sportwart bei Turnieren unterstützen
  • Mannschaftsführung
  • Vorstandsarbeit oder Mitarbeit im Sportausschuss
  • Standdienst beim Münsterer Weihnachtsmarkt
  • Auf- und Abbau bei Festen und Veranstaltungen
  • Pressearbeit, Facebook, Flyer, Plakate
  • Außerordentliche Platzpflege
  • Pflege der Außenanlagen: Baumschnitt, Beete und Ähnliches
  • Reparaturen am Vereinshaus, Dachrinnen reinigen
  • Patenschaften für Kinder übernehmen

Darüber hinaus fallen laufend Arbeiten an, bei denen der Vorstand Unterstützung gut gebrauchen kann. Wer Zeit hat und nicht weiß, wo anfangen: einfach beim Vorstand melden.

vorstand@ktf77.de